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   OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23   

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https://dejure.org/2023,13269
OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23 (https://dejure.org/2023,13269)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.2023 - 2 Ws 2/23 (https://dejure.org/2023,13269)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23 (https://dejure.org/2023,13269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Vereinigungsverbot nach § 85 Abs. 1 Nr. 3 StGB ; Keine strafrechtliche Beurteilung des Begriffs der Vereinigung nach Art. 85 StGB ; Verwaltungsakzessorische Prüfung des Begriffs der Vereinigung nach Art. 85 StGB ; Grenzen der Meinungsfreiheit bei Geltungsbereich ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot zugelassen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Fall »Radio Dreyeckland« (linksunten.indymedia)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot vor Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe zugelassen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.06.2023)

    Tritt die Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen den Radio Dreyeckland-Journalisten Fabian Kienert mit leeren Händen vor das Oberlandesgericht Stuttgart?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 33, 1, 14; 61, 1).

    Sie sind vielmehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind, welche Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. BVerfGE 54, 208, 219; 61, 1, 8).

    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 61, 1,8 f).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 33, 1, 14; 61, 1).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Sie sind vielmehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind, welche Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. BVerfGE 54, 208, 219; 61, 1, 8).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Der hinreichende Tatverdacht setzt also eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird aber ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 oder § 126a StPO der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Das Beschwerdegericht hat bei Anfechtung der Nichteröffnung das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rdnr. 23 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rdnr. 16).
  • BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Insgesamt überwiegen damit die Argumente, den Artikel des Angeklagten nicht als straflose (Sympathie-) Werbung für die verbotene Vereinigung anzusehen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 19.07.2012, 3 StR 218/12, StV 2013, 303ff), sondern als Verbreitung des Gedankenguts der Vereinigung.
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Das Beschwerdegericht hat bei Anfechtung der Nichteröffnung das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rdnr. 23 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rdnr. 16).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Indes wird nicht vorausgesetzt, dass der Täter durch seine Unterstützung im konkreten Fall tatsächlich einen Erfolg erzielt (BGH, NJW 2005, 2164ff m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Die Grenze zur Strafbarkeit bei der Wiedergabe fremder Texte ist aber überschritten, wenn die Information der Öffentlichkeit über Propagandatexte verbotener Vereinigungen nur ein Vorwand ist, um in Wahrheit die mit den Texten angestrebte propagandistische Wirkung für die dem Verbot unterliegende Vereinigung zu erzielen (BGH, Urteil v. 09.04.1997, 3 StR 387/96).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23
    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2018, § 203, Rdnr. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 2017 -2 Ws 238/17- jeweils m. w. N.).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Das bedeutet, dass die im Verwaltungsverfahren vorgenommene Einordnung einer Organisation als Vereinigung für § 85 StGB Tatbestandswirkung hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23, juris Rn. 46; LK/Steinsiek, StGB, 13. Aufl., § 85 Rn. 9).

    Aufrechterhalten oder unterstützt werden kann nur der organisatorische Zusammenhalt oder die weitere Betätigung einer (fort-)bestehenden, wiederaufgebauten oder neu errichteten Organisation, die mit der unanfechtbar verbotenen Gruppierung (teil)identisch oder die eine - durch die Verwaltungsbehörde unanfechtbar festgestellt - Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist (Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22, juris Rn. 19 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23, juris Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 245/04, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3 Unterstützen 2 zu § 20 Abs. 1 VereinsG; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 7).

    Eine Prüfung dahin, ob das Verbot materiell rechtmäßig war, ist nicht vorzunehmen, denn auch insoweit gilt die Bindung an die verwaltungsrechtliche Verbotsverfügung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23, juris Rn. 46; LK/Steinsiek, StGB, 13. Aufl., § 85 Rn. 9).

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